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Allgemeine Versteigerungsbedingungen
1.) Die Versteigerung ist öffentlich und erfolgt freiwillig in eigenem Namen und für eigene Rechnung.
Auktionswährung ist ab 1.1.2002 der Euro. - Die Aushändigung der Lose erfolgt gegen
sofortige Bezahlung in Bar . Bei den Fernauktionen kann Abholung oder Versand per
Post/Postnachnahme vereinbart werden. Neukunden können auf Wunsch per Vorausrechnung und
Lieferung nach erfolgter Zahlung bedient werden, Altkunden werden auch auf Rechnung beliefert.
Für die Fernauktionen gelten die Regeln gemäß Fernabsatz-Gesetz, u.a. 14-tägiges Rückgaberecht.
2.) Die Steigerungsraten betragen bis 20 € 1 €
von 21 € bis 50 € 2 €
von 51 € bis 100 € 5 €
von 101 € bis 200 € 10 €
und über 200 € 20 €
Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehr Bieter das gleiche Höchstgebot
abgegeben haben, entscheidet das Los. Der Versteigerer hat das Recht, Lose zurückzuziehen,
aufzuteilen, den Zuschlag zu verweigern oder nachträglich aufzuheben, wenn der Zuschlag irrtümlich erfolgt ist oder durch Täuschung zustandegekommen ist.
3.) Kaufaufträge der Bieter werden gewissenhaft ausgeführt. Der Zuschlag erfolgt interesse-
wahrend mit einer Steigerungsstufe über dem zweithöchsten vorliegenden Gebot. Bei Bestens-
oder Höchst-Geboten; wird ein Gebot maximal zum 5fachen Ausrufpreis angenommen. Untergebote
werden nur bis zu 10% unter Ausruf angenommen (Ausnahmen: limitierte Lose und Lose der Dat-muss-wech- Abteilung), sonst Annahme nur unter Vorbehalt möglich.
4.) Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 10% des Zuschlagpreises sowie 0,50 € je Los als
Bearbeitungsgebühr. Porto und eventuell Verpackung und Versicherung werden dem Käufer pauschal in
Rechnung gestellt. Bei Inlandkunden und Gleichgestellten (Euroland) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer
von zur Zeit 7% zusätzlich in Rechnung gestellt. Beim Versand ins Ausland entfällt die Mehrwertsteuer, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen.
5.) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Zustellung der ersteigerten Lose erfolgt auf Rechnung des
Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware versandfertig der Post übergeben wurde.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Einlieferers. Im Falle einer rechtzeitigen
und berechtigten Reklamation ist der Käufer berechtigt, bis zur Klärung den auf das betreffende Los
entfallenden Betrag vom Gesamtrechnungsbetrag abzuziehen; der restliche Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig.
6.) Lose, die 30 Tage nach Auktionsschluß und Zuschlag nicht abgeholt oder noch nicht bezahlt wurden,
können ohne Benachrichtigung an den Erstkäufer wieder freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden.
7.) Der Bieter haftet auch dann für sein Gebot, wenn er im Auftrag Dritter bietet.
8.) Die Beschreibung der Lose ist mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen vorgenommen. Sie stellt
jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Katalogberechnungen wurden, wenn nicht anders
vermerkt, nach den neuesten, vorliegenden (Michel-) Katalogen durchgeführt und gelten stets als circa,
sind aber ebenfalls keine zugesicherte Eigenschaft. Sämtliche Lose können vor Gebotsabgabe beim
Versteigerer in der Woche vor Auktionsende besichtigt werden, um vorherige Anmeldung wird gebeten.
Ansichtssendungen werden wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erscheinen des Katalogs und dem
Auktionstermin nicht angeboten. Sie können aber Fotokopien von Einzellosen anfordern (pro Stück 0,25 €).
9.) Reklamation von Losen muß innerhalb von 14 Tagen erfolgen; die Lose müssen ohne Veränderungen im
Originalzustand zurückgegeben werden. Das Anbringen von Prüfkennzeichen durch anerkannte Prüfer gilt dabei nicht als Veränderung. Marken, die
bereits als fehlerhaft beschrieben und dementsprechend abgewertet wurden, können nicht wegen weiterer, gleichschwerer Fehler reklamiert werden.
Wegen der nicht möglichen Nachkontrolle entfällt die Reklamationsmöglichkeit bei Sammlungen, Dublettenposten und anderen umfangreichen Objekten.
Bei berechtigten Reklamationen erhält der Kunde den Kaufpreis nebst Zuschlägen zurückerstattet, weitere Ansprüche gegen den Versteigerer wie Erstattung von Porto- oder
Prüfgebühren sind ausgeschlossen.
10.) Die in den Versteigerungsbedingungen aufgeführten Fristen gelten jeweils ab Zuschlagdatum bzw.
ab Datum des Versands an den Bieter.
11.) Es bleibt dem Auktionator vorbehalten, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion
auszuschließen.
12.) Durch Abgabe eines Gebotes werden die Versteigerungsbedingungen in vollem Umfang anerkannt.
Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen Geschäfte, die mit Auktionslosen außerhalb einer Auktion abgeschlossen werden.
13.) Erfüllungsort ist Gladbeck. Gerichtsstand für sämtliche aus der Rechtsbeziehung
Auktionator/Käufer/Einlieferer sich ergebenden Streitigkeiten ist Gladbeck, außer die allgemeine Gesetzgebung besagt anderes.
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