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Ruhrpott-Auktionen - Versteigerungsauftrag
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Ruhrpott-Auktionen Dr. Hermann Stein Friedrich-Ebert-Str. 23 D 45964 Gladbeck
1. Der Einlieferer beauftragt die Firma Dr. Hermann Stein, Friedrich-Ebert-Str. 23, 45964 Gladbeck,
die eingelieferten Briefmarkenund sonstigen philatelistischen Objekte gemäß beigefügter, form- loser Liste in freiwilliger Versteigerung zum Höchstpreis zu versteigern.
2. Der Einlieferer versichert, daß sämtliche eingelieferten Objekte sein uneingeschränktes Eigentum sind und weder mit Pfandrecht noch sonstigen Rechten Dritter belastet sind. Die Objekte bleiben
bis zum Verkauf Eigentum des Einlieferers.
3. Die Ausrufpreise können vom Einlieferer vorgeschlagen und notfalls limitiert werden, ansonsten
erklärt sich der Einlieferer damit einverstanden, daß Lose auch 10% unter Ausruf zugeschlagen
werden dürfen. Dem Auktionator wird freigestellt, die eingelieferten Objekte auch abweichend
vom Einlieferungsschein aufzuteilen und zu beschreiben, wenn dies sinnvoll erscheint.
4. Der Auktionator erhält 10% der Zuschlagsumme als Provision, der restliche Erlös und nicht
wieder in die nächste Auktion übernommene Rücklose gehen dem Einlieferer unaufgefordert
zu. Die Kosten für den Rücktransport der Lose übernimmt der Einlieferer. Die Abrechnung er- folgt ca. 5 Wochen nach Auktionstermin.
5. Der Einlieferer ist an diesen Auftrag nur für die nächsterreichbare Auktion gebunden. Er erhält eine Benachrichtigung durch Zusendung des entsprechenden Auktionskataloges. Auf Wunsch
können unverkauft gebliebene Lose (Restlose) einmal in die nächste Auktion übernommen werden.
6. Die Prüfordnung des Bundes der deutschen Prüfer e.V. München (BPP) wird hiermit für evtl. notwendige Prüfungen anerkannt; die Prüfgebühren gehen zu Lasten des Einlieferers.
7. Auf Verlangen ist der Auktionator verpflichtet, dem Ersteigerer Namen und Anschrift des Einlieferers mitzuteilen.
8. Schadensansprüche gegen den Auktionator sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. Nach erfolgter
Abrechnung und Rückgabe aller unverkauften Lose erlischt jeder weitere Anspruch an den Auktionator.
9. Die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen sind gleichfalls Bestandteil des Versteigerungs- auftrags. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gladbeck, soweit die Gesetzge- bung dies erlaubt.
______________, den __________ _____________________________
Unterschrift
Name und Anschrift des Auftraggebers : _____________________________
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Sollen unverkaufte Lose einmalig in die nächste Auktion übernommen werden Ja / Nein
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